11/49 und 50). Mit Schreiben vom 12. September 2023 rügte RA AA. namentlich die Verletzung des rechtlichen Gehörs und hielt an den Anträgen fest (act. 11/53). B. Mit Entscheid vom 14. September 2023 ernannte die KESB G. (Regionale Berufsbeistandschaft Appenzeller Hinterland, Herisau) als Beiständin von B. Einer allfälligen Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung entzogen (act. 11/58). […]