A. A. und C. sind die verheirateten Eltern von B. (geb. XX.XX.2005) und ihrer Schwester D. B. leidet an einem Geburtsgebrechen in Form einer Beeinträchtigung der Gehirnfunktion (Hydrocephalus occlusivus mit VP-Shunt, Symptomatische Epilepsie, sekundäre Mikrocephalie mit allgemeiner psychomotorischer Entwicklungsradierung). Im Hinblick auf die Volljährigkeit von B. am XX.XX.2023 führte die KESB Appenzell Ausserrhoden aufgrund der Meldung des Vaters A. ein Abklärungsverfahren betreffend Ernennung einer Beistandsperson durch. Der Vater stellte sich dabei als Beistandsperson zur Verfügung.