1. Der Entscheid der Beschwerdegegnerin vom 14. September 2023 sei in der Ziffer 1 aufzuheben. 2. A., geb. XX.XX.1971, sei als Beistandsperson von B., geb. XX.XX.2005, zu ernennen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. MWST. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdeführers. c) der Beigeladenen: