2.1.1 Parteivorbringen Die Beschwerdeführerin macht geltend, aufgrund des geringen Aufwandes der Beiständinnen sei der Betrag von Fr. 2'500.-- nicht gerechtfertigt. Die KESB legt dar, im Kanton Appenzell Ausserrhoden würden die Mandatsträger nicht nach Aufwand, sondern pauschal entschädigt. Nach der Praxis betrage die Pauschale für ein einfaches Mandat Fr. 1'200.-- pro Jahr. Vorliegend habe die Beistandschaft 31 Monate gedauert. Die Gesamtentschädigung betrage umgerechnet Fr. 80.-- pro Monat, was mit Blick auf die gesamten Umstände als angemessen erscheine.