AR GVP 33/2021 Nr. 3814 Rechtsverweigerung (Art. 30 Abs. 1 lit. c VRPG). Bezieht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung sich auf zwei verschiedene Gegenstände, von denen einer vorgängig beurteilt wird, hätte gleichzeitig mit dem Entscheid über die Sache auch über das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung entschieden werden müssen. Zirkular-Beschluss des Obergerichts, 2. Abteilung, 22.06.2021, O2K 20 4