gefährliche Situationen begab und zahlreiche Polizeieinsätze provozierte (act. 8/183, 8/199, und 8/205), klar distanzierte (act. 2.1, S. 6, 8/312, 8/332, 8/333, 8/456, 8/553 und 8/554). - Die Hartnäckigkeit, mit der der Beschwerdeführer am Konzept "J." festhielt, verunmöglichte es den Eltern und E. sich von der Perspektive einer Rückkehr in die Wohnung zu verabschieden (act. 2.1, S. 6, 8/399 Pflegebericht vom 23. Dezember 2018). - Zumindest in zwei Fällen hat der Beschwerdeführer Anhörungen durch die KESB gestört, sich den Anweisungen des Klinikpersonals widersetzt und damit E. offensichtlich in einen Loyalitätskonflikt resp.