Vom Beschwerdeführer mit seinem fachlichen Hintergrund kann hingegen ein differenzierteres Denken erwartet werden. Konkret, dass er nachvollziehen kann, dass es E. letztlich schadet, wenn sie spürt, dass ihre Eltern als engste, wichtigste und praktisch einzige Menschen, zu denen sie in ihrer Situation Kontakt pflegen kann, nicht hinter dem von der KESB in Absprache mit der involvierten Klinik verfügten Behandlungs- und Betreuungskonzept stehen.