- Im Rahmen der Anhörung zur Verlegung von der O. ins I. vom 7. März 2019 äussert E., dass "das I. sie wegen der Sache mit A. nicht mehr aufnehmen wolle" und die "Anhörungen in Anwesenheit von A. für sie schwierig gewesen seien" (act. 8/647). Diese Darstellung wiederholt sie anlässlich der Anhörung vom 9. August 2019 im Verfahren ERV 19 44 (act. 25/13, S. 5). - E. spricht nicht nur positiv von der Zeit in der Wohnung (Konzept "J."), sondern erwähnt auch ihre Angst, die an sie gestellten Erwartungen in einem offenen Setting nicht zu erfüllen (act. 8/704, S. 3, 8/892).