Schliesslich habe die Polizei ihn aus dem Zimmer vor die Klinik tragen müssen (vgl. dazu auch die Schilderungen der den Transport begleitenden Polizeibeamtin, act. 8/388). - Anlässlich der Anhörung vom 4. Januar 2019 stellt V. von der KESB bei E. einen zunehmend gestressten Gesichtsausdruck fest, als der Beschwerdeführer sich entgegen der Anweisungen des Klinikpersonals neben die Patientin auf die Matratze setzt. Diese äussert den Wunsch, dass keine Fotos gemacht werden und drückt sich vom Beschwerdeführer weg in die Ecke.