U. informiert die KESB am Abend des 4. Januar 2019, dass der Transport von E. nach M. einen guten, gewaltfreien Anfang genommen habe (act. 8/373). Problematisch sei einzig das Verhalten des Beschwerdeführers gewesen, der mit der Verlegung nach M. nicht einverstanden gewesen sei, wieder im Isobereich gefilmt und sich anschliessend geweigert habe, diesen zu verlassen.