Seite 20 diesem Vorgehen, dass die Behandlungsmassnahmen gegenüber E. von Aussenstehenden kritisch hinterfragt werden könnten. Mit diesem Verständnis der KESB erübrige sich die Funktion einer Vertrauensperson nach Art. 432 ZGB, womit der untergebrachten Person gleichermassen ein höchstpersönliches Recht entzogen werde. Dieses Vorgehen widerspreche dem Institut der Vertrauensperson in krasser Weise.