Da es sich bei der vorliegenden Beschwerde um eine nicht vermögensrechtliche Angelegenheit handelt (HÄNNI/MEYER, Basler Kommentar, Bundesgerichtsgesetz, 3. Aufl. 2018, N. 4 zu Art. 74 BGG), entfällt die Pflicht zur Angabe eines Streitwerts. 2. Materielles 2.1 Widerruf Ernennung Vertrauensperson 2.1.1 In der superprovisorischen Verfügung vom 19. Februar 2019 führt der Präsident der KESB aus, die Einrichtung könne die Vertrauensperson nicht ablehnen. Erweise sich die