Aktuell benötige E. eine professionelle fachliche Betreuung und Begleitung durch speziell ausgebildete Betreuungspersonen mit einem ausreichenden Personalschlüssel, wie dies nur in einer psychiatrischen, idealerweise auf die Betreuung von Menschen mit hirnorganischen Beeinträchtigungen spezialisierten Einrichtung vorhanden sei. Ein rein agogisches Vorgehen ohne Vorhaltung ausreichender Sicherungsmassnahmen erscheine unzureichend und mit einer unmittelbaren Gefährdung für die Patientin sowie auch für Dritte verbunden (act. 8/704, S. 10 f.).