- In der Aktennotiz der KESB vom 4. Januar 2019 wird festgehalten, dass med. pract. U. vom I. berichtet habe, dass das I. Besuche des Beschwerdeführers bei E. unterbinden möchte, da sie bei der Patientin immer eine grosse Unruhe auslösen würden (act. 8/369); - Bei der persönlichen Besprechung der KESB mit E. vom 4. Januar 2019 vor der Verlegung nach M. widersetzte der Beschwerdeführer sich den Anordnungen der Stationsleitung, das Isolationszimmer zu verlassen und machte trotz der gegenteiligen Aufforderung des Pflegepersonals und von E. Fotos. Zur Verlegung nach M. äusserte der Beschwerdeführer sich nicht (act. 8/368).