432 richten. Den Akten sei nirgends zu entnehmen, dass A., wenn er als Vertrauensperson bei Anhörungen anwesend gewesen sei, je zu einem konkreten, in Aussicht genommenen Entscheid Stellung genommen hätte. Im Gegenteil habe er die Anhörungen mehrfach gestört, indem er immer wieder seine Themen (Rückkehr in die Wohnung, Projekt "J.") habe in die Diskussion einbringen wollen. Von einer Vertrauensperson mit fachlichem Hintergrund dürfe erwartet werden, dass sie sich trotz grundsätzlich kritischer Haltung auf den in Erwägung gezogenen Gegenstand einlasse und welche Meinung sich die betroffene Person dazu bilde. Das sei mehrfach nicht der Fall gewesen.