1.5.2.5 Der Beschwerdeführer beanstandet mit Bezug auf verschiedene Ausführungen der KESB die unrichtige und unvollständige Feststellung des Sachverhaltes und verlangt in diesem Zusammenhang unter anderem die Befragung von E. sowie von Dr. S. (act. 1, S. 5 f.; zu den Beweisanträgen wird in E. 1.6 Stellung genommen). Namentlich würden die "vier Ebenen", mit welchen die KESB die Absetzung des Beschwerdeführers als Vertrauensperson von E. rechtfertige, massive, teilweise persönlichkeitsverletzende Unterstellungen diesem gegenüber beinhalten. Tatsache sei vielmehr, dass die Behörden und Kliniken mit der Betreuung von E. völlig überfordert seien.