Das wiederum bedeutet, dass bei ihr grundsätzlich nach wie vor Bedarf bezüglich der Wahrnehmung der Aufgaben einer Vertrauensperson besteht und der Beschwerdeführer diese Funktion unter anderem deshalb wahrnehmen möchte, weil er dem Vorgehen der KESB und der involvierten Fachpersonen sowie dem Behandlungskonzept (mehrheitlich) kritisch gegenübersteht. Kommt hinzu, dass die KESB und das I. gegenüber dem Beschwerdeführer gravierende Vorwürfe erheben, welche dieser als haltlos erachtet und die es vorliegend zu prüfen gilt.