f) Mit Zwischenentscheid vom 15. Juli 2020 wies Obergerichtspräsident lic. iur. Ernst Zingg den Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Verhandlung ab und ordnete dafür einen zweiten Schriftenwechsel an (act. 61). Seite 4 g) Im Rahmen der Replik verlangte der Beschwerdeführer den Ausstand des Vorsitzenden (act. 68). In der Folge wurde das Verfahren bis zum rechtskräftigen Entscheid über das Ausstandsbegehren ausgesetzt (act. 71).