b) In der Folge wurde E. im I. fürsorgerisch untergebracht. Nach einer Anhörung durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Appenzell Ausserrhoden (KESB) kehrte sie nicht wie abgemacht in ihr Zimmer im I. zurück, sondern begab sich zum Bahnhof, wo sie sich auf die Gleise setzte und schliesslich unter Polizeieinsatz in die Klinik zurückgebracht werden konnte, nachdem es zu Aggressionen gegen Personen und Sachen sowie zu weiteren suizidalen Handlungen gekommen war (act. 8/180, S. 5).