a) E. (geb. XX.XX.1998) leidet seit Jahren an erheblichen gesundheitlichen Problemen. Vom 28. Februar 2018 bis 27. August 2018 lebte sie im Wohnheim G. in H. (ZH). Dem Austrittsbericht des Wohnheims G. zufolge (act. 8/96) hatte E. Phasen, während derer sie ihre Impulse nicht kontrollieren konnte. Es sei zu Strangulationen, Schlucken von Gegenständen, bei Spaziergängen auf die Strasse rennen sowie fremdaggressivem Verhalten gekommen.