Beigeladene 4 E. vertreten durch RA EE. Gegenstand Erwachsenenschutz Anträge a) des Beschwerdeführers: 1. Der Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Appenzell Ausserrhoden vom 21. März 2019 zum "Widerruf Ernennung Vertrauensperson" von A. und ebenso die superprovisorische Verfügung dazu der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Appenzell Ausserrhoden vom 19. Februar 2019 seien vollumfänglich aufzuheben. 2. A. sei in seiner Funktion als Vertrauensperson von E. zu belassen - allenfalls unter Anordnung von Einschränkungen.