Nur schon die Einarbeitung, Mandatsaufnahme mit der Klientin, Information der Zusammenarbeitspartner wie Banken etc. und die Beschaffung der Dokumente für das Eingangsinventar sei mit rund 10 Stunden zu veranschlagen. Die Abwicklung des Liegenschaftsverkaufs sei mit rund 15 Stunden zu bewerten. Für die Erstellung des Schlussberichts und der Schlussrechnung sowie die Weiterungen im Rahmen der verschiedenen Beschwerdeverfahren seien 5 Stunden einzusetzen. Somit verblieben für die ordentliche Mandatsführung rund 30 Stunden, die auf 2 ½ Jahre verteilt, angefallen seien. Für die Entschädigung sei nicht nur der zeitliche Aufwand, sondern auch die Komplexität der Aufgabe ausschlaggebend.