2.1.3 Die KESB bringt vor, für die frühere Beiständin, welche das Mandat von Oktober 2013 bis Sommer 2015 geführt habe, sei keine Entschädigung zugesprochen worden. Üblicherweise würden die eingesetzten Beistandspersonen ihren Aufwand in zeitlicher Hinsicht nicht erfassen. Das sei auch hier der Fall gewesen. Gehe man von einem Überwälzungssatz von CHF 100.00 pro Stunde aus, würde dies für die gesamte Führung der Beistandschaft 60 Stunden Aufwand entsprechen. Nur schon die Einarbeitung, Mandatsaufnahme mit der Klientin, Information der Zusammenarbeitspartner wie Banken etc. und die Beschaffung der Dokumente für das Eingangsinventar sei mit rund 10 Stunden zu veranschlagen.