AR GVP 33/2021 Nr. 3818 Entschädigung an den Beistand (Art. 404 ZGB; Art. 54 EG zum ZGB; Art. 4 Tarif KESR). Anwendbares Recht nach einer Gesetzesänderung. Vorliegen besonderer Umstände bejaht, welche eine Erhöhung des in Art. 4 Abs. 3 Tarif KESR aufgeführten Stundenansatzes rechtfertigen. Solidarische Auferlegung von Kosten (Art. 19 Abs. 2 VRPG). Nach dem Ableben der Verbeiständeten können die Entschädigung für den Beistand sowie die Verfahrenskosten den Erben solidarisch auferlegt werden. Zirkular-Urteil des Obergerichts, 2. Abteilung, 08.03.2021, O2K 19 18