Ohne klare schriftliche Reglung der jeweiligen Rollen und Aufgaben (verfahrensleitende Verfügung, möglichst mündliche Erläuterung) besteht die Gefahr, dass innerhalb des Helfersystems mit sich überschneidenden und teilweise auch überlagernden Zuständigkeiten oder bei den Verfahrensbeteiligten Konfusionen entstehen. Das drückt sich darin aus, dass sich Bemühungen von Erziehungsbeistand, Verfahrensbeistand, Mediator oder Gutachter durchkreuzen und sich gegensätzliche Hilfen installieren, die den Betroffenen und vor allem dem Kind mehr schaden als nützen. Behördlicher Kindesschutz kann so zur Risikofalle werden (dieselbe, a.a.O., Rz. 3.17).