Die Umsetzung der gerichtlichen Regelung des persönlichen Verkehrs zu unterstützen und auszuwerten; 3. Im Konfliktfall im Rahmen der gerichtlichen Regelung über den persönlichen Verkehr konkrete Modalitäten zur Umsetzung festzulegen; 4. Dem Vater auf Verlangen Auskunft über die Entwicklung von F., A. und L. zu erteilen; 5. Sämtlichen an der Betreuung und Förderung von F., A. und L. Beteiligten als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen.