Am 10. Februar 2018 nehmen die Kinder gemeinsam mit beiden Eltern an der Kinderfasnacht teil. Der Elternteil, bei dem sich die Kinder gerade befinden, bringt die Kinder zu diesem Anlass. Entsprechendes gilt für die Kinderfasnacht in den Folgejahren. g. Die Kindergeburtstage verbringen alle drei Kinder zusammen zu Hause bei der Mutter. Dies gilt auch an den Betreuungswochenenden des Vaters. Er ist grundsätzlich berechtigt, am Geburtstagsfest zwischen 11.00 Uhr und 19.00 Uhr teilzunehmen. Die Details regeln die Eltern zusammen mit der Elternberatungsstelle (siehe unten Ziff. 5).