d. Beide Elternteile sind berechtigt, ab 1. Januar 2018 je vier Wochen Ferien jährlich mit den Kindern zu verbringen. Die Eltern koordinieren die Ferienplanung jeweils im Oktober für das folgende Jahr. e. Die Kinder verbringen die Samichlausfeier vom 2. Dezember 2017 bei der Mutter und jene vom 9. Dezember 2017 beim Vater. Er holt die Kinder für die Feier bei ihm um 10.00 Uhr ab und bringt sie um 18.00 Uhr der Mutter wieder zurück. Entsprechendes gilt für die Samichlausfeiern in den Folgejahren. f. Am 10. Februar 2018 nehmen die Kinder gemeinsam mit beiden Eltern an der Kinderfasnacht teil.