Andernfalls verbringt er mit den Kindern drei Einzeltage Ferien. Die Mutter verbringt mit den Kindern zwischen dem 30. Juli 2017 und 13. August 2017 eine Woche Sommerferien und teilt das Datum dem Vater rechtzeitig mit. Seite 2/5 Gerichtsentscheid AR GVP 32/2020 Nr. 3785