„3. Über die Betreuung der Kinder durch den Vater einigen sich die Eltern einvernehmlich und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder. Für den Konfliktfall soll folgende Regelung gelten: a. Solange der Vater bei seinen Eltern wohnhaft ist, betreut er die Kinder jeden Mittwochnachmittag von 11.40 Uhr bis 18.00 Uhr und jeden Samstag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Kinder kehren verpflegt zur Mutter zurück. Am Mittwoch holt der Vater L. bereits um 11.30 Uhr bei der Mutter ab.