Die Unsicherheit hinsichtlich der Aufgabenteilung zwischen Beistandschaft und Familienberatung spiegle sich bei einem Vorfall im November/Dezember 2018 wieder, als es um den Abtausch von Wochenenden gegangen sei. Mit Blick auf das Vorgehen des Beistands werde in Frage gestellt, ob das Kindeswohl stets im Vordergrund stehe, zumal der Beistand im November 2018 für den Dezember 2018 zuerst eine Besuchsrechtsregelung vorgeschlagen habe, welche die Besuchszeit der Kinder beim Vater so eingeschränkt habe, dass die Kinder den Vater weniger gesehen hätten, als im Gerichtsentscheid vom 8. August 2017 abgemacht worden sei.