2.3 Im Rechtshilfegesuch an die Kantonspolizei Thurgau werden als Beilagen „Foto“ (nicht aushändigen) und „Kurzbefragung zur Person“ erwähnt (act. 6/5). Aufgrund der Akten und der Angaben des Gesuchstellers ist deshalb davon auszugehen, dass dieser den Messfilm anlässlich der Befragung (noch) nicht kannte. Der fragliche Messfilm befindet sich jedoch bei den Akten (act. 6/8) und der zuständige Staatsanwalt erklärte, dass dieser bei Erlass des Strafbefehls vorlag (act. 4).