Der Revisionsantrag sei daher kostenpflichtig abzuweisen und die Staatsanwaltschaft mit CHF 200.00 zu entschädigen. Falls auf den Revisionsantrag eingetreten werde und Zweifel an der Richtigkeit der Messung bestünden, sei ein Kostenvorschuss von CHF 3‘000.00 für die Erstellung eines Geschwindigkeitsgutachtens einzuholen.