Seite 3 d) In der Folge reichte der Gesuchsteller eine weitere Eingabe ein (act. 9), welche umgehend an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurde (act. 10). Diese verzichtete in der Folge auf eine (nochmalige) Stellungnahme (act. 11). D. Entscheid des Obergerichts Das Obergericht führte seine Beratung am 3. Juli 2018 durch und eröffnete seinen Beschluss den Parteien anschliessend im Dispositiv (act. 15). Erwägungen 1. Formelles 1.1 Zuständigkeit