1. Auf den Revisionsantrag ist nicht einzutreten. Dieser ist kostenpflichtig abzuweisen; dabei sei die Staatsanwaltschaft mit CHF 200.00 zu entschädigen. 2. Sollte auf den Revisionsantrag eingetreten werden und Zweifel über die Richtigkeit der Messung vorhanden sein, so sei ein Kostenvorschuss von CHF 3‘000.00 für die Erstellung eines Geschwindigkeitsgutachtens einzufordern. Sachverhalt A. Übersicht