b. Am 21. Juni 2017 bat die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden das Polizeikommando Thurgau um rechtshilfeweise Einvernahme von A., den Halter des Motorrades mit dem Kontrollschild TG X. Anlässlich der Befragung vom 4. Juli 2017 wurden A. die Bilder der Laserkamera vorgelegt. Dazu äusserte er sich wie folgt: „Zum erwähnten Zeitpunkt war ich mit meinem Motorrad als Lenker unterwegs (TG X.). Auf dem Radarfoto erkenne ich mich von hinten als Lenker. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung hatte ich keinen Grund. Die Strassenverhältnisse waren sauber und trocken. Die Verkehrsverhältnisse waren schwach. Verkehrsteilnehmer gemäss Foto. Ich akzeptiere die Geschwindigkeitskontrolle.