CHF 100.00 sind aber aufzurechnen. Insgesamt ist von einem Netto-Einkommen von (CHF 6'395.00 minus CHF 282.00 plus CHF 100.00 =) CHF 6'213.00 für das Jahr 2019 auszugehen. Im Jahr 2020 erhielt der Berufungsbeklagte einen um CHF 150.00 höheren Brutto-Lohn. Die Spesen blieben auf der Höhe des Vorjahres (act. B 28/8). Netto ausbezahlt wurden dem Berufungsbeklagten als Einkommen CHF 74'435.05 pa oder CHF 6'203.00 pro Monat (act. B 37/10). Dazu kommt die Aufrechnung eines Teils der Verpflegungsspesen, was zu einem anrechenbaren Netto-Einkommen von CHF 6'303.00 führt.