3. Vorstehender Unterhaltsbeitrag gemäss Ziff. 2 hievor basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise, berechnet vom Bundesamt für Statistik, Stand April 2020, von 101,3 Punkten (Dezember 2015 = 100,0 Punkte). Er wird auf jeden 1. Januar proportional dem Indexstand im vorangegangenen November angepasst, gemäss nachstehender Formel: neuer Unterhaltsbeitrag (UB) = urspr. UB  neuer Indexstand urspr. Indexstand Soweit A. nachweisen kann, dass sich sein Einkommen nicht der Teuerung entsprechend erhöht hat, findet eine Anpassung nur im Rahmen der effektiven Einkommenserhöhung statt.