Im Berufungsverfahren hat die Berufungsbeklagte überwiegend obsiegt. Der Berufungskläger hat sich gegen die durch das Kantonsgericht festgesetzten Unterhaltsbeiträge in Höhe von CHF 3‘137.00 (für 12 Monate) und CHF 1‘693.00 (für rund 105 Monate) zur Wehr gesetzt, indem er einen nachehelichen Unterhalt nicht als geschuldet erachtet, die Berufungsbeklagte war mit den erwähnten Beträgen einverstanden. Das Obergericht hat den Unterhaltsbetrag durchgehend auf CHF 1‘693.00 festgelegt, sodass der Berufungskläger zu rund 9/10 und die Berufungsbeklagte zu rund 1/10 unterlegen ist.