Seite 39 2.7.3 Würdigung durch das Obergericht Das Kantonsgericht hat den Unterhaltsbeitrag für die Berufungsbeklagte gemäss ständiger Praxis festgelegt. Wie oben ausgeführt (E. 2.4.6) erachtet das Obergericht sowohl die Vorgehensweise an sich als auch die daraus resultierenden Zahlen als korrekt.