2.5.6 Würdigung durch das Obergericht Die Wohnkosten sind aktuell zwar tiefer, als der durch das Kantonsgericht angerechnete Betrag. Nach Auffassung des Obergerichts ist es jedoch angebracht, den ursprünglichen Betrag von CHF 1‘080.00, welcher ständiger Praxis für einen Einpersonenhaushalt entspricht, in der Bedarfsrechnung zu belassen. Auf die tieferen Ausgaben wäre lediglich