- Weiter fällt auf, dass in den Jahresabschlüssen 2016 und 2017 pauschale Spesen von CHF 3‘000.00 verbucht wurden (act. B 4/57/43 und B 4/100/77). 2015 beliefen sich die Pauschalspesen gar auf CHF 4‘800.00 (act. B 4/47/28). Weil daneben auch effektive Spesen, Weiterbildungskosten, Fahrzeugaufwand, Kosten für Telefon/Telefax/Internet, Reise- und Repräsentationsspesen etc. aufgeführt werden, erscheint naheliegend, dass es sich bei den pauschalen Spesen um einen Lohnbestandteil handelt, welcher mit - mindestens - CHF 250.00 pro Monat aufzurechnen ist.