- In den entsprechenden Jahresrechnungen (vgl. act. B 4/47/28, B 4/57/43 und B 4/100/77) wurden allerdings jeweils Löhne und Saläre von CHF 60‘000.00 netto und nicht brutto pro Jahr verbucht. Der Lohnaufwand brutto lag bei CHF 76‘026.75 (2015), CHF 77‘617.45 (2016) resp. CHF 74‘062.26 (2017). Weil der Berufungskläger nie behauptet hat, dass er Angestellte beschäftigt, ist mithin von einem monatlichen Nettoeinkommen von CHF 5‘000.00 auszugehen.