Indessen muss bzw. darf das Gericht ohne entsprechende Behauptung nicht auf eingereichte Akten abstellen (Urteil des Bundesgerichts 5A_808/2018 vom 15. Juli 2019 E. 4.2). 2.4.5 Tatsächliche Gegebenheiten Die Jahresrechnungen der M. GmbH von 2015, 2016 und 2017 hat der Berufungskläger im erstinstanzlichen Verfahren eingereicht (act. B 4/47/28, B 4/57/43 und B 4/100/77).