Dasselbe habe die Vorinstanz mit dem Gewinn der M. GmbH gemacht. Die Vorinstanz habe für die Ermittlung des Einkommens zu Recht auf die Jahre 2009 bis 2013 abgestellt und so ein monatliche Nettoeinkommen von CHF 7‘722.00 ermittelt (act. B 7, S. 15). Aufgrund seiner Möglichkeiten, den Lohn innerhalb des Unternehmens zu steuern, sowie des markanten Einkommensrückganges nach der Trennung und der mangelnden Ausschöpfung seiner Arbeitskraft sei ihm ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 10‘086.00 bzw. im Minimum von CHF 7‘722.00 anzurechnen. Der Berufungskläger sei ausgebildeter Architekt HTL und kantonaler Energiekontrolleur, welcher Energienachweise ausstelle (act. B 7, S. 18).