f.): Die Berufungsbeklagte sei in Z. mehr verankert und habe mit einem Pensum von 10 % Aufträge für die O. GmbH akquiriert. Nach der Trennung habe sie sich bemüht, ihn zu diskreditieren. Die höheren Betriebserträge 2012 und 2013 seien auf das erhöhte Arbeitspensum zurückzuführen. Bis Mai 2017 habe der Berufungskläger - so gut es