Das sehr gute Jahresergebnis 2013 rühre daher, dass er aufgrund einer Erkrankung eines Berufskollegen überdurchschnittlich viel gearbeitet habe. Das sei bei der Berechnung des auf den Lohn aufzurechnenden Gewinnes nicht beachtet worden. 2015 habe die M. GmbH einen Gewinn von CHF 8‘912.35 erzielt, 2016 habe dieser CHF 18‘726.15 betragen. 2017 sei ein Verlust von CHF 5‘590.30 entstanden. Die flüssigen Mittel hätten sich 2016 auf ca. CHF 1‘360.00 und 2017 auf ca. CHF 1‘450.00 belaufen. Der Berufungskläger habe in den Jahren 2012, 2013 und 2014 ein Einkommen von CHF 84‘000.00 brutto bezogen;