Wie oben ausgeführt, hat die Berufungsbeklagte das Urteil nicht angefochten. Wenn der Berufungskläger das auch nicht gemacht hätte, hätte sie ab März 2019 die Rente während der Übergangsfrist und ab März 2020 den daran anschliessenden Unterhalt erhalten. Das vorliegende Zirkular-Urteil wird frühestens im Sommer 2020 vollstreckbar (Versand am 15. Juni 2020; Zustellung an die Parteien in der zweiten Hälfte Juni 2020; Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist beim Bundesgericht ca. Ende August 2020).