Seite 27 Gemäss den Berichten der behandelnden Personen ist B. also zurzeit gerade in der Lage, das aktuelle Arbeitspensum von rund 20 % einigermassen zu bewältigen. Den Reinigungsjob hat sie im August 2018 wohl aus rein finanzieller Not angenommen, nachdem der Berufungskläger seit Mai 2017 keine Alimente mehr bezahlt (act. B 1, S. 12) und ihre Mutter offenbar auch nicht mehr in der Lage war, sie zu unterstützen (act. B 7, S. 14).