Seite 24 Anschlussberufung erhoben, obwohl sie nach eigenem Bekunden mit dem Urteil des Kantonsgerichts nicht in allen Teilen einverstanden ist (act. B 7, S. 5 f.). Sie beantragt aber die Abweisung der Berufung, mit der der Berufungskläger erreichen möchte, dass der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gänzlich abgewiesen wird (act. B 1, S. 2).